Anklage gegen Joost Klein wurde eingestellt

12. August 2024 Frank Albers
Die Staatsanwaltschaft in Malmö hat die Ermittlungen zum Vorfall mit Joost Klein beim Eurovision Song Contest 2024 eingestellt, ohne Anklage zu erheben.
Beim ESC im vergangenen Mai wurde Joost nach einem Zwischenfall hinter der Bühne disqualifiziert. Berichten zufolge hatte Joost Drohungen gegenüber einer Fotografin gemacht, was dazu führte, dass er und die Niederlande aus dem Wettbewerb ausgeschlossen wurden.
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Die vorläufigen Ermittlungen zu Joosts Vorgehen wurden inzwischen abgeschlossen. Fredrik Jönsson, ein leitender Staatsanwalt in Malmö, sagt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, weil die Ermittlungen nicht beweisen können, dass Joosts Handlungen die Absicht hatten, eine Bedrohung zu sein:
“Heute habe ich die Ermittlungen eingestellt, da ich nicht beweisen kann, dass die Tat ernsthafte Angst hervorrufen konnte oder dass der Mann eine solche Absicht hatte.”

Daher wird gegen Joost Klein wegen des Vorfalls keine Anklage erhoben. Klein reagierte auf das Ergebnis der Untersuchung und sagte gegenüber der ANP, er sei ?unglaublich glücklich und erleichtert?.
Die schwedische Zeitung Aftonbladet schreibt, dass Joost ?nach dem Vorfall zugegeben hat, dass er mit der Faust auf die Fotografin losgegangen ist?. Allerdings drückte er nach Angaben von Personen hinter der Bühne mehrfach Reue aus und entschuldigte sich mehrfach für das, was geschehen war.

Was diese Entscheidung für die Teilnahme der Niederlande am ESC 2025 bedeutet, bleibt allerdings offen. Bisher hält sich AVROTROS hinsichtlich einer Teilnahmezusage sehr bedeckt und zurückhaltend. Erst nach weiteren Gesprächen mit der EBU über die Disqualifikation und den Konsequenzen, die sich daraus ergeben haben, sowie zu weiteren offenen Fragen, will der Sender sich entscheiden.
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Quelle: AVROTROS/Aftonbladet