15 Beiträge (plus zwei nicht benannte Ersatzlieder)
RTCG hat am 25. August die Teilnahme Montenegros bestätigt.
Für die Auswahl wird man zum zweiten Mal auf die Vorentscheidungsshow "Montesong" zurückgreifen.
Die Wettbewerbsregeln lauten:
Die Songs dürfen nicht vor dem 1. September aufgeführt oder veröffentlicht worden sein.
Die Songs müssen den bestehenden Regeln des Eurovision Song Contest entsprechen.
Die Interpreten müssen die montenegrinische Staatsbürgerschaft besitzen.
Die Songwriter können aus allen Ländern stammen.
Die Songwriter können bis zu zwei Songs zur Auswahl einreichen.
Die Wahl der Sprache ist frei.
-
Ein Auswahlkomitee aus Musikschaffenden und Interpreten wählte die teilnehmenden Beiträge aus. Das Komitee bewertete die Songs innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Einreichungsfrist. Die Jury bewertete die Lieder nach folgenden Kriterien:
Komposition - bis zu 50 Punkte
Text - bis zu 30 Punkte
Produktionspotenzial - bis zu 20 Punkte
.
15 Lieder wurden für den Wettbewerb „Montesong 2025“ ausgewählt. Ein Lied musste mindestens 75 Punkte erreichen, um am Wettbewerb teilzunehmen. Bei unzureichender Qualität der Einsendungen hätte sich RTCG das Recht vorbehalten, den Beitrag intern auszuwählen. Der Sender behält sich außerdem das Recht vor, den Interpreten eines Wettbewerbsliedes zu ersetzen.